• Die Immobilie verkaufen oder vermieten

Was mache ich mit meiner Immobilie?

Wann lohnt sich eher der Verkauf, wann eine Vermietung?

Es gibt viele Gründe, warum ein Eigentümer sich von der eigenen Immobilie trennen möchte. Sie benötigen weniger Wohnraum, weil die Kinder schon lange ausgezogen sind, oder eine Scheidung steht bevor und es ist zu teuer für nur einen Ehepartner, Haus oder Wohnung weiter zu bewohnen. Als Erbe möchten Sie die Immobilie nicht selbst nutzen. Welche Vor- und Nachteile ergeben sich aus der Vermietung, was passiert bei einem Verkauf?

Verkauf – Flexibilität und Liquidität

Der Verkauf Ihrer Immobilie verschafft Ihnen sofort ein Geldvermögen, über das Sie flexibel verfügen können. Dieses können Sie nutzen, um für sich in eine modernere Wohnung – eventuell auch altersgerecht und barrierefrei ausgestattet – zu investieren. Gegebenenfalls bleibt dann auch noch Geld für Rücklagen oder Reisen und die Erfüllung anderer Wünsche übrig. Alternativ kann der Verkaufserlös natürlich auch genutzt werden, um Restschulden zu tilgen.

Die Abgabe einer Immobilie oder der Tausch gegen eine kleinere, altersgerecht ausgestattete Immobilie kann aber auch emotional belastend sein – vielleicht ist die eigene Immobilie schon lange in Familienbesitz, das Elternhaus oder birgt andere Erinnerungen. Nachteil des Verkaufs ist stets der unwiederbringliche Verlust der Immobilie. Sollte sich die Lebenssituation noch einmal ändern, kann Haus oder Wohnung nicht mehr als Sicherheit für Kredite oder als Eigenheim dienen. Anders bei einer Vermietung.

Vermietung – Verantwortung für Familienbesitz

Der Immobilienmarkt ist heutzutage ein Verkäufermarkt. Die Preise für Häuser und Wohnungen – besonders in Metropolgegenden – steigt kontinuierlich. Für einige Immobilienbesitzer Grund, die eigene Immobilie länger zu halten, um möglicherweise zu einem späteren Zeitpunkt noch von der weiteren Wertsteigerung zu profitieren. Hier kann eine Vermietung – wenn der Wohnraum nicht (mehr) selbst genutzt werden kann – von Vorteil sein.

Zudem bleiben Grund und Boden im Familienbesitz. Eltern können diesen ihren Kindern vererben. Eine Miete sorgt für eine beständige Einnahmequelle. Mögliche, noch laufende Kredite können über die Mieteinnahme refinanziert werden. Die Immobilie kann als Kapitalanlage dienen für die weitere Altersvorsorge bzw. Rente.

Jedoch bleibt die Verantwortung für den Erhalt der Immobilie mit möglicherweise notwendigen Sanierungen, Reparaturen und dem Pflegeaufwand bei Ihnen als Eigentümer. Möchten Sie sich weiter um die Immobilie kümmern, die Sie nicht (mehr) bewohnen? Auch die Haftung für Schäden liegt bei den Eigentümern. Dies kann nach einer Scheidung oder auch bei einer Erbengemeinschaft zu Konflikten führen.

Möchten Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung vermieten, so sollten Sie ebenfalls darauf achten, dass die Mieteinnahme hoch genug ist, um – neben möglichen Krediten, die weiter bedient werden müssen – Rücklagen für notwendige Sanierungen und Reparaturen zu bilden. Auch eine entsprechende Eigentümer-Haftpflichtversicherung sollte abgeschlossen werden.

Je nach Zustand der Immobilie stellt sich die Frage, ob vor einer Vermietung eine Sanierung notwendig ist. Auch bei einem Verkauf kommt es natürlich darauf an, ob Haus oder Wohnung stark abgewohnt sind – dementsprechend kann der Verkaufspreis unter den Erwartungen liegen. Pro und Contra einer Immobiliensanierung finden Sie hier. 

Die Entscheidung, eine Immobilie zu verkaufen oder zu vermieten, ist sehr individuell und sollte gut mit allen Beteiligten abgestimmt werden. Hierbei können Rechtsanwälte, Steuerberater und Immobilien-Berater Ihnen umfassend Auskunft geben. Gerne sind wir Ihnen dabei mit unserer Expertise und unseren Kontakten behilflich. Machen Sie einen unverbindlichen Termin.

https://volksbank.immobilien/ihre-immobilie-im-alter-verkaufen-oder-vermieten/

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Energieausweis für die Immobilie

Haus- und Wohnungseigentümer müssen beim Verkauf oder der Vermietung Ihrer Immobilie einen gültigen Energieausweis vorlegen. Wichtig: Schon bei der ersten Besichtigung sind Sie als Verkäufer verpflichtet, die Bescheinigung zu präsentieren. Bei einem Kaufabschluss wird der Energieausweis an den Käufer übergeben.

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