Ist keine ausreichende Zahl ähnlicher Objekte hinsichtlich Lage, Größe, Ausstattung etc. vorhanden, sollte auf dieses Verfahren verzichtet und das Sachwertverfahren Anwendung finden.
Hierbei wird der Bodenwert getrennt vom Wert des darauf errichteten Gebäudes ermittelt. Beim Berechnen des Gebäudewertes fließen das Alter und die daraus ableitbare Restnutzungsdauer, die Baukosten sowie der Wert der Außenanlagen wie die Bepflanzung, die Terrasse, die Qualität der Wege etc. mit ein. Aus diesen beiden Faktoren errechnet sich der Gesamtbauwert. Anschließend werden noch Zu- beziehungsweise Abschläge berechnet. Wertmindernd wirken sich beispielsweise Renovierungsstaus und Baumängel aus.