Für diejenigen, die sich leisten können, die Baukosten vollständig aus eigener Tasche vorzufinanzieren, bietet sich die Möglichkeit eines Steuervorteils, um auf die Genehmigung von Anträgen nicht warten zu müssen. Anstatt einen Förderkredit bei der KfW oder einen Zuschuss von Bafa zu beantragen, können Hausbesitzer die Ausgaben nachträglich mit dem Finanzamt abrechnen.
Bis zu 40.000 Euro Steuererleichterung
Pro Haus oder Wohnung können Eigentümer 20 Prozent der Sanierungskosten geltend machen, mit einem maximalen Betrag von 40.000 Euro. Die Steuererleichterung erstreckt sich über einen Zeitraum von drei Jahren:
Im ersten Jahr, in dem die Baumaßnahme abgeschlossen wird, und im darauffolgenden Jahr beträgt die Ermäßigung 7 Prozent der Kosten, maximal 14.000 Euro pro Jahr. Im dritten Jahr folgt eine weitere Steuerermäßigung in Höhe von 6 Prozent, maximal 12.000 Euro.