Wer eine Immobilie für die Selbstnutzung erwirbt oder bereits besitzt, hat weniger Möglichkeiten, Kosten steuerlich abzusetzen und so die Steuerlast zu reduzieren. Auch hier gilt es schon beim Kauf der Immobilie, auf die Grundsteuer der jeweiligen Bundesländer zu achten, um Kosten zu sparen – diese können zwischen 3% und 6,5% vom Kaufpreis der Immobilie variieren!
Allerdings haben auch Eigenheimbesitzer die Möglichkeit, diverse anfallende Kosten steuerlich abzusetzen. Zum Beispiel Reparaturarbeiten – hier muss darauf geachtet werden, dass die anfallenden Kosten in Arbeits- und Materialkosten getrennt werden. Nur die reinen Arbeitskosten können jährlich bis zu 20%, maximal jedoch bis 1.200€ geltend gemacht werden.
Auch weitere Kosten können in der Steuererklärung aufgeführt werden, etwa haushaltsnahe Dienstleistungen. Darunter fallen:
- Putzdienste
- Gartenarbeiten
- Betreuungsdienste
- Fahrdienste
Auch bei diesen anfallenden Kosten dürfen 20% der reinen Arbeitskosten, jedoch maximal 4.000€ jährlich in der Steuererklärung geltend gemacht werden. So haben auch Eigenheimbesitzer die Möglichkeit, Steuern mit ihrer Immobilie zu sparen.