Für das Kehren bieten sich Werkzeuge wie Besen und Rechen an. Aber auch der Laubbläser kommt gerne zum Einsatz. Bei der Nutzung lauter Geräte sollten Sie aber unbedingt – auch tagsüber – potentielle Ruhezeiten beachten. Denn auch hier drohen Bußgelder wegen Lärmbelästigung und Nichteinhaltung der Mittagsruhe.
Übrigens: kommen Eigentümer nicht der Räumpflicht nach, drohen nicht nur Bußgelder seitens der Stadt – im Falle eines Unfalls, beispielsweise durch Ausrutschen, haftet ebenfalls der Eigentümer und kann auf Schmerzensgeld und Schadensersatz verklagt werden.
Auch, wenn es vielleicht eine lästige Arbeit sein mag: das Laub regelmäßig von den Gehwegen der Immobilie zu entfernen, kann durchaus den eigenen Geldbeutel schonen!